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   VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200   

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VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200 (https://dejure.org/2023,37612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200 (https://dejure.org/2023,37612)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - 10 ZB 23.1200 (https://dejure.org/2023,37612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1
    Rechtmäßige Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Gefahrenprognose, (keine) ausreichend lange Bewährung außerhalb des Straf- und Maßregelvollzugs, Strafaussetzung zur Bewährung, Ausweisung (auch) aus generalpräventiven Gründen, symptomatischer ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Da das Strafgericht bei der anlassgebenden Verurteilung vom 21. Januar 2021 einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Betäubungsmittelkonsum des Klägers (Cannabis, Kokain) und den abgeurteilten Straftaten bejaht hat, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Recht angenommen, dass bei Straftaten, die - wie hier - durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).

    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe bzw. Maßregel grundsätzlich eine wesentliche Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19; B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht).

    Zum anderen schließt ein symptomatischer Zusammenhang zwischen Rauschmittelkonsum und Anlassdelikt im Sinne von § 64 StGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Annahme (auch) eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses nicht etwa von vornherein aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 1.12.2022 - 19 ZB 22.1538 - juris Rn 52; U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 36, noch nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).

    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe bzw. Maßregel grundsätzlich eine wesentliche Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19; B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    Da das Strafgericht bei der anlassgebenden Verurteilung vom 21. Januar 2021 einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Betäubungsmittelkonsum des Klägers (Cannabis, Kokain) und den abgeurteilten Straftaten bejaht hat, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Recht angenommen, dass bei Straftaten, die - wie hier - durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe bzw. Maßregel grundsätzlich eine wesentliche Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19; B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn die Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätten (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 860/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweisung eines straffälligen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    Auch wenn straf- oder strafvollstreckungsgerichtlichen Entscheidungen über die Aussetzung der (Rest-)Freiheitsstrafe bzw. Maßregel grundsätzlich eine wesentliche Indizwirkung im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr zukommt, sind die Verwaltungsgerichte weder an diese Entscheidungen noch die diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Prognosen gebunden (BVerfG, B.v. 6.12.2021 - 2 BvR 860/21 - juris Rn. 19; B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795

    Generalpräventives Ausweisungsinteresse wegen tätlichen Angriffs auf

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538

    Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben

  • OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20

    Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher

  • BVerfG, 18.04.2024 - 2 BvR 29/24

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung einer einmaligen

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2023 - 10 ZB 23.1200 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 10 ZB 24.13

    Verwaltungsgerichte, Anhörungsrügeverfahren, Verwaltungsgerichtsverfahren,

    Mit der Anhörungsrüge erstrebt der Kläger die Fortführung des Verfahrens über seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 30. März 2023, den der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Dezember 2023 (10 ZB 23.1200) abgelehnt hat.
  • VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384

    Aussetzung der Abschiebung, Vater-Kind-Beziehung (hier: verneint),

    Soweit der Antragsteller geltend macht, dass nach dem Behandlungs- und Vollzugsplan vom 5. Januar 2024 des S.-Klinikums bei Abschluss der Behandlung keine weiteren Straftaten zu befürchten seien und dass das Verwaltungsgericht nicht die positive Entwicklung und die damit verbundene positive Sozialprognose berücksichtigt habe, weist der Antragsgegner zu Recht darauf hin, dass bei Straftaten, die durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200 - juris Rn. 7; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).
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